Kosten

Elternbeiträge sind einkommensabhängig

  • Wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.
  • Wenn 3 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das 3. Kind kein Elternbeitrag, für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.
  • Familien mit 4 oder mehr Kindern, ohne eigenes Einkommen, zahlen keinen Beitrag. (siehe Hierzu den Leitfaden des Jugendamtes.)
  • Die Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge wird durch das Jugendamt der Stadt Trier durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, ohne weitere Überprüfung des Einkommens durch das Jugendamt, den Höchstbeitrag von 382 € zu zahlen.

Beitragsberechung Leitfaden Jugendamt Trier zum Herunterladen

Vordruck I Jugendamt Trier zum Herunterladen

 Vordruck II Jugendamt Trier zum Herunterladen

Die Kinderbetreuungskosten des Hortes für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Verpflegungspauschale:

Für das frisch zubereitete Mittagessen inkl. Salatbuffet, verschiedene Getränke, Obstabgabe in den Gruppen im laufe des Tages und einer Zwischenmahlzeit am Nachmittag, wird eine monatliche Verpflegungspauschale von 50 € pro Kind fällig.

Der monatliche Elternbeitrag und die Verpflegungspauschale werden im von der Einrichtung per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Veränderungen in der Einkommenssituation sollten sie dem Jugendamt anzeigen, da der Beitrag entsprechend angepasst wird.

Über Fördermöglichkeiten bei geringem Einkommen informieren wir gerne im persönlichen Gespräch.

Ein Umzug in die angrenzenden Landkreise ist anzeigepflichtig, weil hier über den Verbleib des Kindes in der städtischen Einrichtung, beziehungsweise über die Kostenübernahme durch den Kreis entschieden werden muss. In diesem Fall stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite.